>>> zurück zu Bauingenieur/in Teil 2

 

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Baubetriebsingenieur/in
  • Bauingenieur/in
  • Civil engineer (m/f)

 

Zugang zur Tätigkeit

Für die Tätigkeit als Bauingenieur wird üblicherweise ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurswesen erwartet, je nach Aufgabenfeld mit Bachelor- oder Masterabschluss bzw. mit Diplomabschluss einer Hochschule oder Berufsakademie. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern meist im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium, ggf. auch die Promotion. Für den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" sind mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer Voraussetzung.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Die folgenden Berufe stellen in der Regel nur eine Auswahl an Zugangsmöglichkeiten zur Tätigkeit als Bauingenieur dar.

  • Bauingenieur
  • Ingenieur für Architektur
  • Ingenieur für Bau (Bauinformatik)
  • Ingenieur für Bau (Hochbau)
  • Ingenieur für Bau (Stahl- und Metallbau)
  • Ingenieur für Bau (Tiefbau)
  • Ingenieur für Bau (Verkehr)
  • Ingenieur für Bauphysik
  • Ingenieur für Wasserwirtschaft

 

Spezialisierungsformen

Bauingenieure spezialisieren sich vor allem auf Führungs- und Fachaufgaben im Verkehrs- und Tiefbau, im Hoch- und Industriebau, im Wasserbau und in der Wasserwirtschaft, in der Baudenkmalpflege und im Ausbau. Dabei können sie ihren Schwerpunkt auch auf ökologische und baubiologische Bauvorhaben legen oder für Neubau- und Sanierungsvorhaben Konzepte im Bereich regenerative Energien erstellen. Für Baufirmen, Ingenieurbüros oder Bauverwaltungen sind sie z.B. in der Konstruktion und Planung, Bau- und Projektleitung, Baukalkulation und Abrechnung oder Materialwirtschaft tätig. Oder sie entscheiden sich für die Immobilienvermittlung und den Immobilienverkauf, die Kundenberatung und -akquisition. Auch im Facility Management, in der Prüfung von Windenergieanlagen oder als bautechnische Sachverständige können sie arbeiten. Ein Master- oder Diplomabschluss eröffnet weitere Möglichkeiten in Wissenschaft, Forschung und Lehre. Daneben sind sie in der Aus- und Weiterbildung tätig.

 

Funktions- und Aufgabenbereiche

Als Bauingenieur arbeitet man vorwiegend in folgenden betrieblichen Funktions- und Aufgabenbereichen:

  • Angebotswesen, Kalkulation
  • Forschung, Entwicklung
  • Konstruktion
  • Kundendienst, Kundenservice
  • Lagerwirtschaft, Materialwirtschaft, Versand
  • Management, Unternehmensführung
  • Marketing, Werbung
  • Organisation, Planung
  • Vertrieb, Verkauf

Darüber hinaus kann sich die Tätigkeit auch auf folgende Bereiche erstrecken:

  • Aus- und Weiterbildung

 

Weiterbildung

Perspektiven

Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.

Qualifizierung und Spezialisierung

Der ständige Wandel im Bereich Bauwesen stellt Bauingenieure täglich vor neue Herausforderungen. Da sie interdisziplinär arbeiten, müssen sie sich darüber hinaus permanent in neue Fachgebiete einarbeiten und ihren Wissensstand in anderen Fachgebieten erweitern. Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Unternehmensführung über Regional-, Städte-, Orts- und sonstige Bauplanung bis zu Projektmanagement.

Masterstudiengang: Sprungbrett zum Erfolg

Wer Führungspositionen anstrebt oder im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sein möchte, wird - sofern er die Voraussetzungen erfüllt - ein Masterstudium anschließen. Während ein konsekutiver Masterstudiengang auf den Inhalten eines vorangegangenen Bachelorstudiums aufbaut, kann bei nichtkonsekutiven und weiterführenden Masterstudiengängen auch eine andere inhaltliche Ausrichtung gewählt werden. Für die Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium ist in der Regel eine mindestens einjährige Berufspraxis Voraussetzung.

Promotion/Habilitation

Für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule ist in der Regel eine Promotion erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor benötigt man eine Habilitation. Die Promotion erleichtert auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen. Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten können nach einer Eignungsfeststellung Absolventen mit Bachelorabschluss auch ohne Masterabschluss zur Promotion zulassen.

Existenzgründung

Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. ein eigenes Ingenieur- oder Planungsbüro eröffnen.