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Funktions- und Aufgabenbereiche
Als Ingenieur für Sicherheitstechnik arbeitet man vorwiegend in folgenden betrieblichen Funktions- und Aufgabenbereichen:
- Forschung, Entwicklung
- Konstruktion
- Management, Unternehmensführung
- Organisation, Planung
- Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung
Darüber hinaus kann sich die Tätigkeit auch auf folgende Bereiche erstrecken:
- Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung
Perspektiven
Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.
Qualifizierung und Spezialisierung
Immer neu entstehende Sicherheitsrisiken und Gefahrenquellen stellen Ingenieure für Sicherheitstechnik täglich vor neue Herausforderungen. Da sie interdisziplinär arbeiten, müssen sie sich darüber hinaus permanent in neue Fachgebiete einarbeiten und ihren Wissensstand in anderen Fachgebieten erweitern. Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen bis hin zu Brand- und Katastrophenschutz.
Masterstudiengang: Sprungbrett zum Erfolg
Wer Führungspositionen anstrebt oder im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sein möchte, wird - sofern er die Voraussetzungen erfüllt - ein Masterstudium anschließen. Während ein konsekutiver Masterstudiengang auf den Inhalten eines vorangegangenen Bachelorstudiums aufbaut, kann bei nichtkonsekutiven und weiterführenden Masterstudiengängen auch eine andere inhaltliche Ausrichtung gewählt werden. Für die Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium ist in der Regel eine mindestens einjährige Berufspraxis Voraussetzung.
Promotion/Habilitation
Für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule ist in der Regel eine Promotion erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor benötigt man eine Habilitation. Die Promotion erleichtert auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen. Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten können nach einer Eignungsfeststellung Absolventen mit Bachelorabschluss auch ohne Masterabschluss zur Promotion zulassen.
Existenzgründung
Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. ein Unternehmen im Bereich der technischen Dienstleistungen, etwa ein Planungs- oder Ingenieurbüro, gründen oder übernehmen. Zudem ist es möglich, eine selbstständige Tätigkeit als Beratender Ingenieur, Gutachter oder Sachverständiger auszuüben.
Kompetenzen
Die folgende Liste enthält eine Auswahl der für diesen Beruf wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Auswahl dieser Kompetenzen erfolgt auf Basis von Studienordnungen sowie der Auswertung von Stellen- und Bewerberangeboten. Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt:
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung
- Betriebsmitteleinsatz planen
- Emissions-, Immissionsschutz
- Entwicklung
- Gefahrenabwehr (Prävention)
- Gefahrenanalyse
- Sicherheitstechnik
- Technische Risikoanalysen
Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:
- Arbeitsplatzanalyse
- Arbeitsschutz- und -sicherheitsaudit
- Bergung (Rettungswesen)
- Brandschutz
- Explosionsschutz
- Forschung
- Gerätekunde Brandschutztechnik
- Kalkulation
- Lehrtätigkeit (Hochschule)
- Maschinentechnik
- Rettungsmaßnahmen, Erste Hilfe
- Umweltschutz, Umwelttechnik
Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit, http://berufenet.arbeitsagentur.de
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